BEV / DESV Pass und Spielordnung
IFI-SR-Sem. 2016 in Bad Reichenhall (D):
18. IER R 111: Die Formulierung „Bei den Standvorrichtungen dürfen der
Standsicherheit erhöhende Teile untergelegt werden“
wird aufgehoben und durch folgende Festlegung ersetzt:
Bei den Standvorrichtungen dürfen nur Tücher unter- oder aufgelegt werden,
die eine Gesamterhöhung von maximal 10 mm erlauben und die Standvorrichtungen nicht
beschädigen.
Beim IFI-Kongress am 25.02.2018 im Rahmen der WM-Eisstocksport in Amstetten und Winklarn wurde folgender Beschluss verfasst:
Die
Sommerlaufsohle mit der IFI-Nr. 16 in blaulila mit 39 - 41 Shore D darf ab 01.04.2018 auch als glatte Sommerlaufsohle von den IFI-Vertragspartnern vertrieben werden.
Diese blaulila Sommerlaufsohlen
müssen ein IFI-Laufsohlensiegel tragen.
Die Sommerlaufsohlen in blaulila dürfen dann
auch in allen Wettbewerben außer folgenden Klassen gespielt werden:
Schüler/Jugend U14, Jugend U16 und Jugend U19 gespielt werden.
|
|
|